LandesentwicklungsachsenBeschreibung:Als Verbindungen zwischen Ober- und Mittelzentren stellen die Landesentwicklungsachsen im LEP ein Instrument der Bündelung von Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur dar. Auf der Ebene der Regionen werden die Landesentwicklungsachsen räumlich und inhaltlich ausgeformt; die Regionalplanung kann dieses System durch Regionale Entwicklungsachsen ergänzen. Plansatz 2.6.2 LEP 2002 Die landesbedeutsamen Entwicklungsachsen zur Förderung des großräumigen Leistungsaustauschs innerhalb des Landes und über die Landesgrenzen hinweg werden als Landesentwicklungsachsen festgelegt.Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen konzentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Freiräume erhalten werden.
MittelbereicheBeschreibung:Mittelbereiche sind die im LEP definierten Einzugsbereiche der Mittelzentren (siehe Objektart Zentrale Orte). Im Ländlichen Raum haben Mittelbereiche einschließlich des Mittelzentrums eine Bevölkerungszahl von mindestens 35.000, um eine Tragfähigkeit der Einrichtungen im Zentralen Ort zu gewährleisten. Je nach den siedlungsstrukturellen Gegebenheiten können die Einwohnerzahl im Mittelbereich und das Angebot im Mittelzentrum differieren. Plansatz 2.5.9 LEP 2002 Mittelbereiche werden als Verflechtungsbereiche der Mittelzentren im LEP 2002 festgelegt. Auf Grund intensiver sozio-ökonomischer Verflechtungen stellen die Mittelbereiche wichtige Bezugsräume der Bevölkerung dar, in denen sich ein Großteil der überörtlichen Lebensbeziehungen in den Funktionsfeldern Versorgung, Arbeit und Bildung abspielt.
Räume mit StrukturschwächenBeschreibung:Die Räume mit Strukturschwächen in der jeweils gültigen Abgrenzung - die nicht im LEP vorgenommen wird - sollen so gefördert werden, dass sie aus eigener Kraft ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können. Plansätze 6.3.1 bis 6.3.2 (LEP) 2002 Die Abgrenzung der Räume mit Strukturschwäche ist nicht eigenständig im LEP 2002 geregelt, sondern richtet sich nach der jeweils verbindlichen Festlegung der Fördergebiete. Inhaltlich ergibt sich die Abgrenzung der Fördergebiete aus dem Ziel der Regionalförderung, in den Teilräumen des Landes gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen.
RaumkategorienBeschreibung:Die im Landesentwicklungsplan (LEP) 2002 textlich und in einer Karte vorgenommene flächendeckende Gliederung des Landes in Raumkategorien zeigt die großräumigen Unterschiede in der Siedlungsstruktur auf. Gemäß der Siedlungsdichte und weiterer Kriterien werden Raumkategorien festgelegt: Verdichtungsräume und Randzonen um die Verdichtungsräume sowie der Ländliche Raum mit zwei Teilkategorien. Raumkategorien sind die Basis für teilraumspezifische Zielsetzungen im LEP und in den Regionalplänen. Plansatz 2.1.1 LEP 2002 Entsprechend den siedlungsstrukturellen Gegebenheiten werden im LEP 2002 folgende Raumkategorien festgelegt: - Verdichtungsräume als großflächige Gebiete mit stark überdurchschnittlicher Siedlungsverdichtung und intensiver innerer Verflechtung. - Randzonen um die Verdichtungsräume als an Verdichtungsräume angrenzende Gebiete mit erheblicher Siedlungsverdichtung. - Ländlicher Raum, untergliedert in Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum als Stadt-Umland-Bereiche mit engen Verflechtungen und erheblicher Siedlungsverdichtung sowie Ländlicher Raum im engeren Sinne als großflächige Gebiete mit zumeist deutlich unterdurchschnittlicher Siedlungsverdichtung und hohem Freiraumanteil.
Zentrale OrteBeschreibung:In den Zentralen Orten werden als ein gebündeltes Angebot Infrastruktureinrichtungen, Güter und Dienstleistungen öffentlicher und privater Art vorgehalten, das durch die Einwohnerschaft dieser Gemeinde und ihres definierten Einzugsbereichs wahrgenommen wird bzw. werden kann. Entsprechend unterschiedlicher Angebote und Einzugsbereiche wird landesweit ein System von Zentralen Orten in vier Hierarchiestufen festgelegt: 14 Oberzentren und 85 Mittelzentren (mit ihren Einzugsbereichen = Mittelbereichen) im LEP und eine unterschiedliche Zahl von Unter- und Kleinzentren in den Regionalplänen. Der LEP legt somit nicht die Unter- und Kleinzentren selbst, jedoch die Bedingungen für eine Ausweisung fest. Plansätze 2.5.1 bis 2.5.11 LEP 2002 Die im Landesentwicklungsplan festgelegte zentralörtliche Gliederung in Oberzentren und Mittelzentren mit Mittelbereichen (siehe Objektart Mittelbereiche) sowie in die in den Regionalplänen festgelegten Unterzentren und Kleinzentren (siehe Objektart der jeweiligen Region) soll die dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur des Landes festigen und die angestrebte Siedlungsentwicklung unterstützen und koordinieren. - Oberzentren sollen als Standorte großstädtischer Prägung die Versorgung eines Verflechtungsbereichs von mehreren hunderttausend Einwohnern (in der Regel die Region) mit hoch qualifizierten und spezialisierten Einrichtungen und Arbeitsplätzen gewährleisten - Mittelzentren sollen als Standorte eines vielfältigen Angebots an höherwertigen Einrichtungen und Arbeitsplätzen so entwickelt werden, dass sie den gehobenen, spezialisierten Bedarf ihres Verflechtungsbereichs / Mittelbereichs von mindestens 35.000 Einwohnern decken können. (Siehe auch Objektart Mittelbereich)
Allgemeine Kurzbeschreibung:Landesentwicklungsachsen, ausgeformt (N)/(Z) und Regionale EntwicklungsachsenBeschreibung:Aus dem Landesentwicklungsplan werden die Landesentwicklungsachsen (siehe OA-Nr. 8114) nachrichtlich in die Regionalpläne übernommen. Dabei können in den Regionalplänen Ausformungen vorgenommen werden, beispielsweise durch Konkretisierung des Verlaufs der Landesentwicklungsachsen oder durch weitergehende planerische Aussagen. Die Kombination aus nachrichtlicher Übernahme bzw. Konkretisierung von Zielen wird durch die Buchstabenkombination "(N)/(Z)" gekennzeichnet.
Soweit es für die Entwicklung und Ordnung der räumlichen Struktur der Region erforderlich ist, können in den Regionalplänen zusätzlich Regionale Entwicklungsachsen festgelegt werden. Funktional steht bei den Regionalen Entwicklungsachsen die Siedlungsentwicklung in engem Bezug zu leistungsfähigen Massenverkehrsmitteln. Die Konzentration der Siedlungstätigkeit und ihre Zuordnung zu den Haltestellen des ÖPNV und wichtigen sonstigen Infrastruktureinrichtungen dient der Minderung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungstätigkeit, der Minimierung von Individualfahrten durch Verlagerung auf öffentliche Verkehre sowie der Sicherstellung kurzer Wege für Versorgung und Freizeitaktivitäten.
Zentrale OrteBeschreibung:Die im Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg festgelegte zentralörtliche Gliederung in Oberzentren und Mittelzentren mit Mittelbereichen (siehe Objektart Mittelbereiche) sowie in die in den Regionalplänen festgelegten Unterzentren und Kleinzentren soll die dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur des Landes festigen und die angestrebte Siedlungsentwicklung unterstützen und koordinieren.
Oberzentren sollen als Standorte großstädtischer Prägung die Versorgung eines Verflechtungsbereichs von mehreren hunderttausend Einwohnern (in der Regel die Region) mit hoch qualifizierten und spezialisierten Einrichtungen und Arbeitsplätzen gewährleisten.
Mittelzentren sollen als Standorte eines vielfältigen Angebots an höherwertigen Einrichtungen und Arbeitsplätzen so entwickelt werden, dass sie den gehobenen, spezialisierten Bedarf decken können.
Unterzentren sollen als Standorte von Einrichtungen und Arbeitsplätzen so entwickelt werden, dass sie auch den qualifizierten, häufig wiederkehrenden Bedarf eines Verflechtungsbereichs der Grundversorgung decken können.
Kleinzentren sollen als Standorte von zentralörtlichen Einrichtungen der Grundversorgung so entwickelt werden, dass sie den häufig wiederkehrenden überörtlichen Bedarf ihres Verflechtungsbereichs decken können.
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