Die Träger von Einrichtungen der Tages-, Nacht-, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege haben die Möglichkeit, beim örtlichen Sozialhilfeträger einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss für den Bereich der Investitionskosten zu beantragen. Die Zuschüsse werden für die Tage gewährt, an denen ein Platz durch pflegebedürftige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Rhein-Kreis Neuss tatsächlich genutzt worden ist. Der Antrag kann jeweils bis zum 15. des Folgemonats gestellt werden. Das Antragsverfahren ist beim Rhein-Kreis Neuss seit Juli 2022 vollständig digitalisiert. Das neue Fachverfahren liefert die Belegungstage via Schnittstelle direkt an das Open Data-Portal.Somit zeigt dieser Datensatz die Belegungstage pro pflegebedürftiger Person mit Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Rhein-Kreis Neuss. Zusätzlich wird noch zwischen einer Tagespflegeeinrichtung und einer Kurzzeitpflegeeinrichtung unterschieden.
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