Dataset information
Available languages
English
Keywords
Raumordnung und -planung
Dataset description
Dargestellt werden Agrarische Schwerpunkträume (ASR), die gemäß den Regionalen Raumordnungsprogrammen § 2 Z 1 als Flächen von besonderer Bedeutung für die landwirtschaftliche Produktion festgelegt werden. Ziel ist die Sicherstellung der räumlichen Voraussetzung für eine nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit.
In den Agrarischen Schwerpunkträumen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig: Grünland-Land- und Forstwirtschaft, Grünland-Land- und forstwirtschaftliche Hofstellen, Erhaltenswerte Gebäude im Grünland, Grünland-Freihalteflächen, sofern sie der dauerhaften Freihaltung vor jeglicher Bebauung dienen, Grünland-Windkraftanlagen, Grünland-Kellergassen, Bauland-Agrargebiete-Hintausbereiche, Bauland-Gebiete für erhaltenswerte Ortsstrukturen.
Andere Widmungsarten dürfen dann festgelegt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die mit der Widmung verfolgte Zielsetzung innerhalb des Gemeindegebiets an keinem Standort außerhalb eines Agrarischen Schwerpunktraums erreicht werden kann.
Der Vorschlag zur Festlegung der Agrarischen Schwerpunkträume wurde auf Basis der Rohabgrenzung aus der Grundlagenstudie Wertvolle Grünräume in NÖ (Büro Knollconsult Umweltplanung, ZT GmbH, 2021) erstellt. Auf Basis der DKM und der Beurteilung der Bodeneignung für die landwirtschaftliche Produktion mittels der EBOD-Daten wurden Cluster mit der höchsten durchschnittlichen Eignung und einer gewissen Mindestgröße (5km² bzw. 2,5km²) anhand der Regionen des NÖ Naturschutzkonzeptes definiert. Kleinere eingeschlossene Inseln sowie Waldflächen und spezifische Widmungen wurden entfernt. In einem gesonderten Schritt wurden Weinbaufluren (mit mehr als 200 ha) sowie Fluren, die im Zusammenhang mit den zuvor identifizierten Schwerpunkträumen stehen, ebenfalls als ASR ausgewiesen. Darauf aufbauend erfolgte eine Feinabgrenzung und Anpassung an den Naturstand.
Die fachliche Abgrenzung ist im Maßstab 1:10.000 erfolgt. Die Darstellung in der Verordnung erfolgt im Maßstab 1:50.000 vor dem Hintergrund der amtlichen Karte des BEV ÖK50.
Die Agrarischen Schwerpunkträume werden für folgende Regionalen Raumordnungsprogramme festgelegt:
Regionales Raumordnungsprogramm Raum Amstetten Nord, LGBl. Nr. 7/2025
Regionales Raumordnungsprogramm Raum Amstetten Süd-Scheibbs, LGBl. Nr. 8/2025
Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Baden, LGBl. Nr. 9/2025
Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Bruck an der Leitha, LGBl. Nr. 10/2025
Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Gmünd, LGBl. Nr. 11/2025
Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Hollabrunn, LGBl. Nr. 12/2025
Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Horn, LGBl. Nr. 13/2025
Regionales Raumordnungsprogramm Raum Krems, LGBl. Nr. 14/2025
Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Lilienfeld, LGBl. Nr. 15/2025
Regionales Raumordnungsprogramm Raum Melk, LGBl. Nr. 16/2025
Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Mödling, LGBl. Nr. 17/2025
Regionales Raumordnungsprogramm Raum Neunkirchen-Bucklige Welt, LGBl. Nr. 18/2025
Regionales Raumordnungsprogramm Nordraum Wien, LGBl. Nr. 23/2025
Regionales Raumordnungsprogramm Raum St. Pölten, LGBl. Nr. 19/2025
Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Tulln, LGBl. Nr. 20/2025
Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Waidhofen an der Thaya, LGBl. Nr. 21/2025
Regionales Raumordnungsprogramm Raum Weinviertel Nordost, LGBl. Nr. 24/2025
Regionales Raumordnungsprogramm Raum Wiener Neustadt, LGBl. Nr. 79/2025
Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Zwettl, LGBl. Nr. 22/2025
European data infrastructure with broad catalog discovery, free evaluation access and production-grade API options.
190K+
indexed dataset pages
32
countries and EU institutions
Free API quota
for evaluation and prototypes
SLA
history and push on production APIs